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Alleinstehendes Elternteil im Haushalt lebend inkl. Schadenbeispiele

  • Dein Mutter lebt mit in deiner Mietwohnung. Eines Tages backt sie in der Küche Kekse und wird abgelenkt. Plötzlich bemerkst du, dass der Teig zu stark aufgegangen ist und der Backofen überläuft. Das auslaufende Fett verursacht einen kleinen Brand in der Küche, der den Küchenschrank, die Arbeitsplatte und die Wand beschädigt. In diesem Szenario könnten folgende Aspekte relevant sein: Geschädigte Partei: Der Vermieter ist die geschädigte Partei, da die Küche und das Eigentum in deiner Mietwohnung durch den Brand beschädigt wurden. Ursache des Schadens: Die Ursache des Schadens ist der Brand, der durch das auslaufende Fett im Backofen verursacht wurde. Schaden: Der Schaden besteht aus den Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten Küchenschrankes, der Arbeitsplatte und der Wand. Hierbei ist zu beachten, dass nur Schäden am Eigentum des Vermieters ersetzt werden. D.h. Kosten für Küchenschrank und Arbeitsplatte würde gegebenenfalls die Hausrat­versicherung zahlen, den Schaden an den Wänden, die Privat­haftpflicht.
  • Alleinstehendes Elternteil im Haushalt lebend bedeutet: Alleinstehend: Ein alleinstehendes Elternteil ist eine Person, die ohne einen Ehepartner oder ohne einen festen Partner lebt. Das bedeutet, dass die Person keine aktive Ehe führt und auch keine dauerhafte, feste Beziehung hat, die in den Versicherungsvertrag miteinbezogen wird. Im Haushalt lebend: Diese Klausel legt fest, dass das alleinstehende Elternteil zusammen mit dir im selben Haushalt lebt. Wenn dein alleinstehendes Elternteil Schäden gegenüber Dritten verursacht, wird deine Privat­haftpflicht diese prüfen und gegebenenfalls übernehmen. Ansprüch zwischen den versicherten Personen sind jedoch ausgeschlossen.

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Lisa-Maria Klehr

Christof Tittel

Jana Zielinsky

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