Ehegatte oder Lebenspartner (wenn im Haushalt lebend) inkl. Schadenbeispiele
- Die Formulierung "Ehegatte oder Lebenspartner (wenn im Haftpflichtfall im gleichen Haushalt lebend)" bezieht sich auf eine spezifische Definition, die in vielen Privathaftpflichtversicherungsverträgen verwendet wird. Diese Definition legt fest, welche Personen unter dem Begriff "Ehegatte" oder "Lebenspartner" für Versicherungszwecke fallen. Ehegatte: Der Ehegatte ist der Partner, mit dem du rechtlich verheiratet bist. Lebenspartner: Der Lebenspartner ist in der Regel der Partner, mit dem du in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder in einer dauerhaften, festen, nichtehelichen Beziehung lebst.
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