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Ehrenamtliche Tätigkeit inkl. Schadenbeispiele

  • Du engagierst dich ehrenamtlich in einem örtlichen Tierheim und hilfst bei der Versorgung und Betreuung von Tieren. Während du dort arbeitest, verursachst du aus Versehen einen Schaden an einer Einrichtung des Tierheims. Da der Schaden während deiner ehrenamtlichen Tätigkeit auftritt, könntest du für die entstandenen Kosten haftbar gemacht werden. In diesem Fall könnte die Privathaftpflicht­versicherung mit der speziellen Klausel für ehrenamtliche Tätigkeiten einspringen und die Kosten für die Schadensregulierung übernehmen.
  • Ehrenamtliche Tätigkeit - in der Privathaftpflicht­versicherung bezieht sich auf die Abdeckung von Haftpflichtansprüchen, die aus Aktivitäten resultieren, die du freiwillig und ohne Entgelt ausführst, um anderen zu helfen oder gemeinnützige Zwecke zu unterstützen. Diese Klausel stellt sicher, dass du auch während deiner ehrenamtlichen Tätigkeiten angemessen gegen Haftpflichtansprüche geschützt bist.

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Lisa-Maria Klehr

Christof Tittel

Jana Zielinsky

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