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Hüten fremder Hunde (nicht gewerbsmäßig und keine Kampfhunde) inkl. Schadenbeispiele

  • Du passt auf den Hund eines Freundes auf. Während eines Spaziergangs beißt der Hund plötzlich eine Passantin, die dabei Verletzungen erleidet. Die Passantin muss ärztlich behandelt werden und hat möglicherweise Ansprüche auf Schmerzensgeld und Erstattung von medizinischen Kosten. In diesem Szenario könnten folgende Aspekte relevant sein: Geschädigte Partei: Die geschädigte Partei ist die Passantin, die vom Hund gebissen wurde und Verletzungen erlitten hat. Schaden: Der Schaden besteht aus den medizinischen Kosten für die Behandlung der Verletzungen der Passantin, möglicherweise aus Schmerzensgeld und anderen finanziellen Ansprüchen. Ursache des Schadens: Die Ursache des Schadens ist der Hund, der die Passantin gebissen hat. Verantwortlichkeit: Da du den Hund gehütet hast, könntest du als verantwortliche Person angesehen werden, da du die Kontrolle über den Hund hattest. Deckung durch die Privathaftpflicht­versicherung: Die Privathaftpflicht­versicherung könnte die medizinischen Kosten, Schmerzensgeld und andere finanzielle Ansprüche abdecken, wenn der Schaden aufgrund deiner Fahrlässigkeit oder versehentlichem Handeln verursacht wurde. Zu beachten ist aber, dass der Schaden auch von der Hunde­haftpflicht des Besitzers übernommen werden kann. Wenn der Hund aber nicht versichert ist, ist der Hüter des Hundes verantwortlich.
  • Die Privathaftpflicht­versicherung hat das Ziel, dich vor den finanziellen Folgen von Haftungsansprüchen zu schützen, die sich aus Schäden an Dritten oder deren Eigentum ergeben können, die du versehentlich beim Hüten eines fremden Hundes verursachst. Hüten fremder Hunde: Das Hüten fremder Hunde bezieht sich auf die vorübergehende Betreuung und Verantwortung für einen Hund, der nicht deiner eigenen ist. Dies kann aufgrund von Freundschaftsdiensten, Nachbarschaftshilfe oder anderen Gründen geschehen. Schadensszenarien: Beispiele könnten sein: Verursachen von Verletzungen oder Bissen an Dritten durch den fremden Hund; Beschädigung von Eigentum durch den Hund; Verursachen von Unfällen oder Schäden, während der Hund unter deiner Aufsicht steht. Geltungsbereich: Die Deckung gilt für nicht gewerbsmäßiges Hüten von Hunden. Gewerbsmäßige Tätigkeiten wie professionelles Hundesitting ist nicht über die Privathaftpflich gedeckt. Wenn du gelegentlich fremde Hunde hütest, ist es ratsam, diesen Einschluss in deiner Privathaftpflicht­versicherung zu wählen. Dies kann helfen, finanzielle Konsequenzen im Falle von Schadensfällen zu minimieren.

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Lisa-Maria Klehr

Christof Tittel

Jana Zielinsky

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