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Personen- und Sachschäden inkl. Schadenbeispiele

  • Stell dir vor, du bist zu einer Geburtstagsfeier bei einem Freund eingeladen. Während der Feier spielst du mit anderen Gästen auf dem Trampolin im Garten deines Freundes. Du springst hoch und verlierst dabei das Gleichgewicht, was dazu führt, dass du auf einen anderen Gast fällst. Dabei verursachst du versehentlich einen Sturz, bei dem der andere Gast sich den Arm bricht und ins Krankenhaus gebracht werden muss. In diesem Szenario hat deine versehentliche Aktion zu einer Verletzung einer anderen Person geführt. Der verletzte Gast könnte medizinische Behandlung benötigen, möglicherweise Krankenhauskosten haben und eventuell aufgrund der Verletzung einige Zeit von der Arbeit oder anderen Aktivitäten abwesend sein. In diesem Fall könnte der verletzte Gast Schadenersatzansprüche geltend machen, um seine finanziellen Verluste und die entstandenen Kosten abzudecken. Die Privathaftpflicht­versicherung würde in einem solchen Fall einspringen, um die Schadenersatzansprüche des verletzten Gastes zu übernehmen. Die Versicherung würde die medizinischen Kosten, Behandlungskosten und andere entstandene Ausgaben abdecken, bis zur Höhe der in der Versicherungspolice festgelegten Versicherungssumme für Personenschäden. Dies kann dazu beitragen, dass du nicht persönlich für die finanziellen Folgen deiner versehentlichen Aktion haftbar gemacht wirst.
  • Du fährst mit deinem Fahrrad auf einem Radweg und kollidierst versehentlich mit einem Fußgänger, der plötzlich die Straße überquert, ohne auf den Verkehr zu achten. Der Fußgänger stürzt und verletzt sich schwer am Arm, wodurch medizinische Behandlung und möglicherweise eine Operation erforderlich sind. In diesem Szenario könnten folgende Aspekte relevant sein: Verletzung: Der Fußgänger erleidet eine schwere Verletzung am Arm, die eine umfangreiche medizinische Behandlung erfordert. Ursache des Schadens: Die Ursache des Schadens ist die Kollision zwischen dir auf dem Fahrrad und dem Fußgänger, der die Straße überquert. Verantwortlichkeit: Da du als Fahrradfahrer an dem Unfall beteiligt warst, könntest du in der Verantwortung stehen, sicherzustellen, dass du sicher fährst und auf andere Verkehrsteilnehmer achtest. Deckung durch die Privathaftpflicht­versicherung: Deine Privathaftpflicht­versicherung könnte den Personenschaden abdecken. Dies könnte die medizinischen Kosten, Krankenhausgebühren und möglicherweise Schmerzensgeld für den verletzten Fußgänger umfassen.
  • Die Privathaftpflicht­versicherung ist dazu da, dich vor den finanziellen Folgen von Schäden zu schützen, die du anderen unbeabsichtigt zufügst. Dabei werden in der Regel zwei Hauptarten von Schäden unterschieden: Personen- und Sachschäden. Personen­schäden: Personenschäden beziehen sich auf Verletzungen, Krankheiten oder sogar den Tod einer Person, die durch dein Verschulden verursacht wurden. Ein typisches Beispiel für einen Personen­schaden könnte sein, dass du versehentlich jemandem beim Spazierengehen mit dem Fahrrad über den Fuß fährst, wodurch diese Person eine Verletzung erleidet. In einem solchen Fall würden die Kosten für die medizinische Behandlung und eventuell anfallende Schmerzensgeldansprüche von deiner Privathaftpflicht­versicherung übernommen werden. Sach­schäden: Sachschäden beziehen sich auf die Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum, das jemand anderem gehört. Zum Beispiel könntest du versehentlich eine Vase umstoßen, die dir während eines Besuchs bei einem Freund gehört. Die Vase ist dabei zerbrochen und muss ersetzt oder repariert werden. In diesem Fall würde deine Privathaftpflicht­versicherung die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Vase übernehmen. In beiden Fällen deckt die Privathaftpflicht­versicherung die Kosten für Schäden ab, die du unbeabsichtigt verursachst, solange diese innerhalb der Versicherungsbedingungen und -grenzen liegen.

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