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Regressansprüche von Sozial­versicherungsträgern gegenüber dem VN von mitversicherten Personen inkl. Schadenbeispiele

  • Angenommen, du verursachst einen Verkehrsunfall, bei dem eine andere Person verletzt wird und ins Krankenhaus eingeliefert werden muss. Die Kranken­versicherung der verletzten Person übernimmt die medizinischen Behandlungskosten. Wenn es festgestellt wird, dass du für den Unfall verantwortlich bist, kann die Kranken­versicherung versuchen, diese Kosten von dir oder deiner Privathaftpflicht­versicherung zurückzufordern. In diesem Fall könnte die Regressansprüche von Sozial­versicherungsträgern gegenüber dem VN (Versicherungsnehmer) von mitversicherten Personen-Klausel in deiner Privathaftpflicht­versicherung einspringen, um die Kosten für den von dir verursachten Schaden abzudecken.
  • Ein Sozial­versicherungsträger, wie beispielsweise die Kranken- oder Unfall­versicherung, die finanzielle Leistungen erbracht hat, um die Kosten für medizinische Behandlungen oder andere Leistungen im Zusammenhang mit einem Unfall oder einer Verletzung zu decken, kann anschließend versuchen, diese Kosten von der Person zurückzufordern, die für den Unfall oder die Verletzung verantwortlich war.

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Lisa-Maria Klehr

Christof Tittel

Jana Zielinsky

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